Erfahrungen zu Boot-Bag

  • Jetzt wird ein bisserl durcheindergewürfelt.


    Damit wir so halbwegs vom Gleichen reden.


    Nachfolgendes ist sehr simpel und ganz stark vereinfacht, daher auch etwas "unscharf".



    Die StVZO regelt alles was die Technik angeht. Wie muss die Technik beschaffen sein, was muss vorhanden sein usw.

    Die StVO regelt das "menschliche Verhalten". "Du darfst nicht zu schnell fahren" ;)


    Bleiben wir bei der Gepäckrolle wie hier im Thema.


    Wird die raufgeschnallt und die Bremsleuchte wird verdeckt, liegt ein "menschliches Fehlverhalten" vor, weil ja der Fahrer die Ladung sch... lecht angeschnallt hat. Der technische Zustand des Fahrzeuges ist aber korrekt, somit besteht kein Grund, hier im Rahmen der StVZO (techn. Vorgaben, Betriebserlaubnis) zu ahnden.

    Mögliche Vorgehensweise:

    Vor Ort wird das Verwarnungsgeld nach §17 StVO erhoben (s. o.). Da mit dem Verwarnungsgeld keine Erlaubnis für's Weitermachen "erkauft" wird, kommt die Rolle runter, der ordnungsgemäße Zustand ist wieder hergestellt.


    Anderer Fall:


    Jemand baut sich einen Metall-Gepäckträger oder Riesenspoiler (ohne Bremslicht) felsenfest und dauerhaft verschweißt auf den Kofferraumdeckel und verdeckt das dritte Bremslicht. Jetzt befinden wir uns im Bereich der StVZO und somit könnte ein Problem mit der BE aufkeimen. Was nicht heißt, dass in jedem Fall die BE in Gefahr ist, da sind schon einige Hürden vorhanden.


    Ich hatte ja schon an anderer Stelle erwähnt, dass die StVZO nicht nur für den MX gilt. Denken wir mal an landwirtschaftliche Fahrzeuge, die irgendwelche Anbauten haben, die die Beleuchtung verdecken könnten, gleiches gilt für Baufahrzeuge. Deshalb gibt's ja da oft die Option, anschraubbare Lichtleisten zu nutzen. Das kennen einige vielleicht vom Bootsanhänger. Selbstredend müssen dann auch diese "Ansteckleisten" alle Bestimmungen zur Beleuchtung erfüllen.


    Und an der Stelle drehen wir uns dann wieder zur Gepäckrolle mit der Lampe. Abgesehen mal von der "festen Montage" bleibt die Frage, ob die Lampe die EU-Richtlinien erfüllt. Auf der Homepage habe ich dazu nix gefunden.

    Drittes Bremslicht-Kit für Boot-bag Vacation
    Drittes Bremslicht Boot-Bag H-Gurt mit einem dritten Bremslicht mit Klettverschluss für Fahrzeuge, bei denen die Gepäckablage das dritte Bremslicht abdeckt.…
    boot-bag.com


    Vielleicht kann ja der Themenersteller mal gucken, ob er auf der Lampe irgendwelche Prüfzeichen entdeckt. Wobei auch das trügerisch sein kann. Denn diese Art der Befestigung lässt es ja sogar zu, dass die Lampe längs zur Fahrtrichtung montiert wird oder aber so blöd verzurrt wird, dass der Abstrahlwinkel nicht stimmt.



    Keine Angst vor größeren "Strafen" muss man haben, wenn die Glühlampe kaputt geht. Da erlischt natürlich nicht die BE. Mit 15 Euro ist man dabei, vielleicht gibt's eine Mängelkarte und muss sein Auto dann im harmlosesten Fall bei der nächsten Polizeiwache "vorzeigen", dass alles wieder funktioniert.

  • aber glaubst, dass es "besser" wird, wenn das EU-Parlament das regelt? Beispiel: Bleiben wir bei der dritten Bremsleuchte. Hier mal der Text aus der oben verlinkten EU-Vorschrift zur Beleuchtung Punkt 6.7

    Nee, natürlich wird´s nicht besser.


    Ich wollte lediglich darauf hinaus das es sehr viele Vorschriften nur gibt damit gewisse Leute eine Daseinsberechtigung haben weil ein "Normalsterblicher" da einfach nicht mehr durchblickt.


    Selbst und eigenverantwortlich denken und handeln scheint immer mehr aus der Mode zu kommen und die KI tut uns da sicher keinen Gefallen.

  • Ähnlich verklausuliert ist die Pflicht zum Innenspiegel, in einer Verordnung von 2004, die den rechten Außenspiegel zur Pflicht macht.

    Da muß ich auch immer lachen wenn ich mal ´nen Miet - Kastenwagen fahre und im Innenspiegel nichts sehe außer die Blechwand hinter mir. Völlig sinnloses Bauteil das mir dafür die Sicht nach vorne oben [z. B. Ampel] verdeckt.


    So manche Gesetze sind nicht praxisgerecht, das ist was mich stört. Gegen wirklich sinnvolle Regeln hab ich gar nichts.

  • Ich bin nicht sicher, aber ich glaube Gafcot hat recht. In großen Wohnmobilen hat man auch keinen Innenspiegel, da man durch den Aufbau eh nix sieht.


    Spiegel sind ein sehr "dynamisches Thema". Denken wir z. B. die Veränderungen in den letzten Jahren bei den LKW (toter Winkel, Fahrzeugfront...) Hinzu kommen wohl bald weitere Vorschriften in Sachen "digitale Spiegel".


    Ich weiß auch gar nicht, ob diese EU-Richtlinie die aktuell gültige ist:

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0097:20070101:de:PDF


    Ob noch gültig oder nicht, ist sowieso egal. Spätestens auf Seite 8 hört man auf zu lesen .... ;)


    kleiner Auszug von Seite 8

    1.1.1.5. „Hauptkrümmungsradien in einem Punkt der spiegelnden Fläche (ri)“:

    die mit Hilfe des in Anhang II Anlage 1 beschriebenen Gerätes ermit-

    telten Werte, gemessen auf dem Bogen der spiegelnden Fläche, der

    durch den Mittelpunkt dieser Fläche parallel zur Strecke b gemäß

    Definition in Anhang II Nummer 2.2.1 hindurchgeht, sowie auf dem

    zu dieser Strecke rechtwinkligen Bogen.

    1.1.1.6. „Krümmungsradius in einem Punkt der spiegelnden Fläche (rp)“: das

    arithmetische Mittel der Hauptkrümmungsradien ri und r′i, d. h.:



    Ein Vorschrift für's gemeine Volk ^^


    Freebird, du solltest da etwas pragmatisch mit dem Leihwagen umgehen, frei nach dem Motto: "wird schon stimmen." ;)

  • In großen Wohnmobilen hat man auch keinen Innenspiegel, da man durch den Aufbau eh nix sieht.

    Da muss ich dir widersprechen. Tatsächlich hat sogar mein 7m langes Alkovenwohnmobil auf Fiat Ducato Basis einen Innenspiegel.

    Vermutlich ist der bei jeder Variante des Ducato enthalten, egal wie sinnbefreit das ist.

    serienmäßig bis auf Neomax S Fahrwerk, ATH VSD und ESD und ein bisschen sonstigen Klimbim