Mazda MX-5 30th Anniversary Edition

  • Ich habe den Wagen ganz normal bestellt. Verlost wurde da nichts, aber die Fahrzeuge wurden nach Bestelleingang abverkauft. Wer zu spät bestellt hat, hat keinen mehr bekommen.
    Ansonsten war das ein ganz normaler Kauf und die Zulassung keine Pflicht. Wenn ich den ohne Anmeldung in die Garage gestellt hätte, wäre das auch möglich gewesen.

  • eine Zulassung kann keine Pflicht sein, ab Kauf ist das ja MEIN Eigentum und wenn ich befinde, dass es nicht zugelassen wird, darf Mazda den auch nicht einfach zulassen.


    Andersherum müsste ich jetzt meinen Kaufvertrag rauskramen um zu gucken, ob da was von Zulassung drin steht. Aber ich meine, das war eine separate Unterschrift/Vollmacht, dass das Autohaus den Wagen auf mich zulassen darf.


    Ich denke mal, wenn man mit dem Händler spricht, dann wird die Zulassung eben ausgesetzt. Wenn das Auto beim fMH auf dem Hof steht muss ja der Brief und somit die erste Zulassung erst noch beantragt werden.

    Am gerechtesten auf dieser Welt ist die Intelligenz verteilt. Ein jeder meint genug davon zu haben.


    Mazda MX-5 ND Skyactiv-G184 "30th Anniversary Edition" 2020/3000
    Mazda 6 GJ Kombi Skyactiv-D175 "Nakama Intense"

  • Das schließt natürlich nicht aus, dass Mazda Händler es ein bisschen anders erzählen. ;)


    Ich gehe allerdings auch davon aus, dass Mazda Deutschland bei der Verteilung ein wenig steuernd eingegriffen hat und eben nicht jeder Händler bestellen konnte, so viel er wollte. Zumindest hier im Ruhrgebiet mit vergleichsweise höher Dichte sind den Händlern offensichtlich kaum einmal mehrere Fahrzeuge zugestanden worden.


    Eine vertragliche Pflicht zur Zulassung kann ich mir auch kaum vorstellen. Allerdings hat der Händler weder ein gesteigertes Interesse an eingebunkerten Fahrzeugen, noch an Spekulanten ...

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Ich gehe allerdings auch davon aus, dass Mazda Deutschland bei der Verteilung ein wenig steuernd eingegriffen hat und eben nicht jeder Händler bestellen konnte, so viel er wollte.


    Vor allem kann ein Händler nicht einfach verbindlich verkaufen, was er selbst nicht besitzt.


    Vermutlich haben die Händler nicht vorab Wagen fest zugeordnet bekommen, sondern mussten jeden Verkauf über eine zentrale Stelle abwickeln, weil nur die weiß, welche Wagen noch nicht verkauft sind.


    Ganz einfache organisatorische Notwendigkeit, wenn man die Händler nicht auf Halde versorgen kann/will.

  • Tatsächlich gibt es, zb bei mir, die Konstellation, dass man zur Zulassung und Halten über einen gewissen Zeitraum, hier 6 Monate, verpflichtet ist, wenn gewisse Rabatte in Anspruch genommen werden. Bei mir zB Gewerbe.


    Halt die Frage, ob bei der Absicht, das Auto weiter zu verkaufen und daran zu verdienen, es mehr Sinn macht, ohne Zulassung zu arbeiten, oder ob man besser fährt, wenn der zusätzliche Rabatt mitgenommen wird.