Neue Rückleuchten gesichtet

  • Dass ich als Endverbraucher die E-Nummer selbst kontrollieren muss, soweit solls doch noch kommen. :/

    Na ja, ich denke bei Zubehör aus chinesischer Produktion sollte man schon etwas kritischer sein. Ein seriöser Anbieter kann auf Nachfrage das passende lichttechnische Gutachten liefern.

    Letztendlich hast Du den Ärger bei der HU und nicht der chinesische Hersteller bzw. ausl. Importeur.

    G184 ST, 01/2023, Homura, Jet black, K-TEC Street, H&R VA 30mm HA 40mm, I.L.Streben Dome vorne und unten

  • Klar kann das Sinn ergeben, die Nummer zu prüfen. Nur der Umstand, dass man im Fall der Fälle als Opfer einer Betrugsmasche bzw. Urkundenfälschung quasi den schwarzen Peter hat kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) sein. Vor allem bei einem solch intransparenten Thema wie E-Prüfnummern oder Gutachten.

    Der Satz "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar." ist nicht Teil der StVO.

  • Brauchen die nicht eine ABE um wirklich legal zu sein? Die E-Nummer reicht doch bei Leuchtmitteln, aber bei ganzen Rückleichten?


    Diese gefallen mit richtig gut. Mal sehen ob es einen ND2 Adapter gibt, oder evtl. passen die selben die Ernst für die Venti hat.

    Instagram @mx5rf_homura

    Sarkasmus ist meine Muttersprache, aber auch Ironie spreche ich fliessend.


    Bestellt am 14. November 2022: MX-5 RF G184 Homura in Deep Crystal Blue, DriverAssist Paket - Zubehör: Mazda Sportliche Anbauteile (nur untemrum), Mazda Tieferlegung, Mazda Alupedale
    Zusätzlich: Zymexx FlatWing, Spurplatten 30/36 H&R, Fox ESD (Zymexx Pott, SPS Endrohr), Dynamische Blinker hinten, Stubby, LED Seitenblinker, schwarze Logos

    Abgeholt an 7.6.23

  • Dass ich als Endverbraucher die E-Nummer selbst kontrollieren muss, soweit solls doch noch kommen. :/

    Bist du auch schon angefixt? ^^

    Ich find sie nämlich ganz gut!

    2018er Seat Leon 5F Cupra in Urban Silber

    2018er Mazda MX-5 ND RF G-160 Sports-Line in Soul Red Crystal Pearl

  • Klar kann das Sinn ergeben, die Nummer zu prüfen. Nur der Umstand, dass man im Fall der Fälle als Opfer einer Betrugsmasche bzw. Urkundenfälschung quasi den schwarzen Peter hat kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) sein. Vor allem bei einem solch intransparenten Thema wie E-Prüfnummern oder Gutachten.

    naja.. du als Führer des Fahrzeugs bist für den Verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Gibt ja nun auch unzählige, die sich die Rückleuchten folieren oder lasieren und dann behaupten das war schon so. Ob du das warst oder der Händler dem Käufer das so verkauft hat, weiß der Prüfer nicht und ist ihm auch egal.

    Wenn die Leuchten dir als legal verkauft wurden, es aber doch nicht sind, könntest du ja anschließend an den Verkäufer herantreten und ihn auf Betrug verklagen, wenn du da wirklich einem Betrug aufgesessen sein solltest. Nur ist das halt bei Firmen im Ausland schwierig.


    Niemand zwingt dich, andere Rückleuchten anzubauen. Wenn du es unbedingt machen willst, musst du auch sicherstellen, dass die Legal sind. Und dafür war eben mein Tipp VOR Kauf die E-Nummer zu prüfen. Du kannst sie auch einfach kaufen und einbauen, aber mit den möglichen Konsequenzen musst du dann halt leben.

    Damit bin ich in den Foren dieses Landes ein Einhorn, aber ich finde die grundsätzliche Prämisse des Systems in Deutschland gut und richtig. Alle Modifikationen sind illegal, bis bewiesen wurde, dass sie legal sind. Dadurch braucht man nicht befürchten, eines Tages einem Auto zu begegnen, das vorne rot und hinten weiß leuchtet oder Nieten auf der Motorhaube hat. Auch ich habe an manchen meiner Fahrzeuge Modifikationen, die so nicht legal sind, aber die Entscheidung habe ich bewusst getroffen und würde dann im Falle des erwischt werdens auch nicht diskutieren. Der TÜVer weiß ohne Gutachten halt nicht, ob der Bremshebel, den ich da aus Asien gekauft habe, wirklich die Festigkeit hat, dass ich ohne nachzudenken mit voller Kraft in die Bremse gehe und er dem Druck standhält. Das muss er aber. Mit einem entsprechenden Gutachten würde er mir den auch eintragen. Aber das habe ich halt nicht, weil der Hersteller primär für den asiatischen und amerikanischen Markt fertigt, wo sowas nicht benötigt ist. Klar ist das ärgerlich, aber eben meine bewusste Entscheidung, ihn trotzdem anzubauen. Der wird ohne Dokumente verkauft und damit ist das bei Kauf allen klar, dass der so nicht legal ist.

    Brauchen die nicht eine ABE um wirklich legal zu sein? Die E-Nummer reicht doch bei Leuchtmitteln, aber bei ganzen Rückleichten?

    Mit einer ABE wärst du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Bei E-Nummern glaube ich müssten halt mehrere drauf sein, eine pro "Leuchtmittel". Das wären dann 6 in Summe (Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer und der Reflektor). Sicher bin ich mir damit aber nicht. ABE wäre auf alle Fälle besser.

  • Der Unterschied zu deinem Beispiel mit den folierten Rückleuchten ist aber dass das individuelle Fälle sind, bei denen zudem ein grundsätzlich legales Produkt verändert wird.
    Wenn Leuchten auf den Markt kommen, bei denen man zuerst noch die e-Nummern prüfen lassen muss, weil man ja sicherstellen soll, dass der Wagen ja legal ist, bin ich da bei str0nkberG und der Einstellung, dass es bei einer generellen Fälschung nicht im Sinne des Erfinders sein kann, dass diese so auch verkauft werden können.

  • Sagt wer? Kann doch sein, dass der Händler dir folierte Rückleuchten verkauft hat. Das ist dem TÜV Prüfer wie gesagt komplett egal und muss es ihm auch sein.

    Genauso bei den Rückleuchten: da müssen wir unterscheiden zwischen verkauft werden "können" und "dürfen".

    Die können verkauft werden, weil prinzipiell jeder erstmal alles verkaufen darf. Und da bin ich sehr froh drum, dass wir diese Freiheit haben. Da die Dinger per Internetbestellung aus den USA kommen, wäre die einzige realistische Möglichkeit, das von staatlicher Stelle zu unterbinden, nämlich eine Internetsperre für alle Webseiten außerhalb Deutschlands. Denke, da sind wir uns einig, dass das keiner will.

    Auch dürfen sie verkauft werden, weil nicht jede Modifikation für den Straßenverkehr relevant ist. Ein Fahrzeug, das ausschließlich auf der Rennstrecke oder für Messen genutzt wird, unterliegt keinerlei derartigen Beschränkungen. Wenn die Dinger also für die Nutzung außerhalb des Straßenverkehrs verkauft werden, gibt es da keinerlei Einwände gegen und es wäre Unsinn, den Verkauf zu untersagen.

    Sie dürfen nicht vom Verkäufer für eine Nutzung im Straßenverkehr beworben / verkauft werden (wenn Sie illegal sind) und sie dürfen auch nicht vom Hersteller mit einer falschen E Nr versehen werden. Nur wenn Hersteller und Händler außerhalb der Europäischen Gerichtsbarkeit liegen, gibt es da auch exakt gar nichts, was der Staat dagegen tun könnte. Wenn Sie es entgegen der Tatsachen trotzdem getan haben, kannst Du als Privatperson versuchen, dir auf dem Klageweg das Geld wieder zu holen. Theoretisch fällt unter die einforderbare Schädigung auch die Gebühr und Strafe, die du dann zahlen musstest. Da das Rechtsgeschäft aber in den USA stattgefunden hat - viel Spaß.

    Für die Zulassung des Fahrzeugs tut das aber alles nix zur Sache. Es kann ja nicht jeder einfach einen Haufen illegale Modifikationen dran machen und dann behaupten "Der Händler war's" und damit wird die illegale Modifikation auf magische Weise legal. Der Halter bzw Fahrer des Kfz sind für dessen verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Und wenn eine Rückleuchte mit falscher E-Nummer verbaut ist, ist das halt für die reine Zulässigkeit das Problem ebenjenes Halters / Fahrers.

  • Käufer- bzw. Verbraucherschutz darf aber nicht enden, nur weil das erworbene Gut aus einem nicht-EU-Land stammt und auf legalem Wege nach D eingeführt wurde.

    Der Satz "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar." ist nicht Teil der StVO.

  • wer soll dich denn da bitte wie schützen? Irgendein Händler aus einem anderen Land bietet etwas fälschlich als Legal für den europäischen Markt an. Wer genau sollte dagegen jetzt etwas tun können und was genau, frage ich mich? Musst du halt bei deutschen/europäischen Händlern kaufen, die könntest du auch rechtlich belangen bzw. die können auch strafrechtlich verfolgt werden. Die werden dir das gleiche Produkt teurer anbieten, weil sie eben für die Rechtmäßigkeit gerichtlich einstehen müssen, obwohl Sie selbst da auch keinen Einfluss drauf haben, was für E-Nummern der Hersteller da drauf macht. Ein Händler, der der europäischen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt, kann prinzipiell erstmal illegale Sachen machen, wie er lustig ist. Ich wüsste nichts, was der Staat dagegen tun können sollte.


    Aber wir entfernen uns gerade ziemlich weit vom Thema. Mein Hinweis war nämlich einfach nur freundlich gemeint: bei Beleuchtung wird viel Schindluder mit den E-Nummern getrieben, das KANN für den Fahrer / Halter zum Problem werden. Gerade, wenn man ein auffälliges Auto fährt, ist die Gefahr, erwischt zu werden, halt entsprechend höher. Nicht wahr, MrPink ? :D

    Um dem möglichen Problem vorzubeugen kann man sich vor Kauf informieren. Wenn man das nicht machen möchte, kann man das Produkt auch einfach kaufen und hoffen. Ich wollte nur auf die möglichen Probleme hinweisen. Was du/ihr mit dem Hinweis macht, ist vollständig in eurem Ermessen.

  • Ich gebe dir in sofern recht, dass ich eigenverantwortlich agieren muss, wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle. Nicht zuletzt, weil etwas, was dort street legal ist, es hier auch illegal sein kann.

    Wenn ich aber etwas bei einem Händler aus Deutschland kaufe und im Text steht, dass das Ding legal ist, sollte ich mich darauf verlassen können.

    Die spezialisierten Händler sollten genug Fachwissen haben, um es zu wissen.