Neue Rückleuchten gesichtet

  • wer soll dich denn da bitte wie schützen?

    Schonmal vom Zoll gehört?


    Meine Pakete kommen i.d.R. schon einmal geöffnet an, wenn ich z.B. aus US/AUS/CN bestelle. Hatte auch schon mehrere Anrufe von denen, was ich denn genau für eine Sendung erwarte etc.

    Der Satz "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar." ist nicht Teil der StVO.

  • und woher sollen die wissen, wofür du die Rückleuchten benutzen willst? Für die Verwendung an einem Messe-Showcar oder als sehr großer Halskettenanhänger steht dir komplett frei, die Lampen zu benutzen. Nur eben für die Verwendung im Straßenverkehr nicht.

    Davon abgesehen wäre das so ziemlich die schlimmste Variante. Wenn der Zoll die Lampen einzieht, hast du nämlich beim Händler schon bezahlt, bekommst dann aber nicht mal die Ware. Das wäre ja nun noch schlimmer.

    Ich gebe dir in sofern recht, dass ich eigenverantwortlich agieren muss, wenn ich etwas aus dem Ausland bestelle. Nicht zuletzt, weil etwas, was dort street legal ist, es hier auch illegal sein kann.

    Wenn ich aber etwas bei einem Händler aus Deutschland kaufe und im Text steht, dass das Ding legal ist, sollte ich mich darauf verlassen können.

    Die spezialisierten Händler sollten genug Fachwissen haben, um es zu wissen.

    Kannst du ja auch halbwegs. In der Verkehrskontrolle bist trotzdem du der gelackmeierte, aber wenn sich herausstellt, dass die Rückleuchte nicht zulässig ist, kannst du dich ja an den Händler wenden und von dem Schadenersatz fordern. Die A-Karte hast trotzdem du, wenn sie dir das Auto vor Ort stilllegen (Beleuchtung ist Sicherheitsrelevant, daher wäre dann ggf. ein Abschlepper fällig) aber du kannst die Kosten dann anwaltlich beim Händler einfordern.