Die Kennung E57 zielt auf Zulassungsgenehmigung in San Marino… Echt jetzt?
Da stinkt ja schon fast nach Fake… 😁
Wie viele der 34.000 Einwohner dort arbeiten bei der Prüfbehörde?…. 2?!? 😇
Die Kennung E57 zielt auf Zulassungsgenehmigung in San Marino… Echt jetzt?
Da stinkt ja schon fast nach Fake… 😁
Wie viele der 34.000 Einwohner dort arbeiten bei der Prüfbehörde?…. 2?!? 😇
Die Kennung E57 zielt auf Zulassungsgenehmigung in San Marino… Echt jetzt?
Da stinkt ja schon fast nach Fake… 😁
Wie viele der 34.000 Einwohner dort arbeiten bei der Prüfbehörde?…. 2?!? 😇
Kannst du alles hier nachlesen: Behörde für die Homologation der Republik San Marino
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PS. Wusstest du etwa nicht, dass San Marino die Welthauptstadt der KFZ Homologationen ist? Ferrari ist nur 180 km entfernt! ![]()
Hallo zusammen,
TopMiata schreibt auf deren Seite:
"Note for EU customers: We recommend choosing Smoke or Clear lenses. The Red lens version does not display a white reverse light and may not comply with local regulations."
Kennt sich jemand aus und weiß zufälligerweise wie sich das beim ND1/ND2 mit dem Rückfahrlicht verhält. Nutzen die neuen Rückleuchten zusätzlich das bestehende Rückfahrlicht? Oder werden diese komplett ersetzt? Wenn diese trotzdem genutzt werden sollte die Anmerkung von TopMiata ja uninteressant sein, da dann StvO konform.
Die roten Leuchten haben es mir nämlich schon angetan.
Liebe Grüße
die werden nicht dadurch, dass man eine der Lampen nicht anschließt, auf einmal legal. Daran, dass sie auch als rote Version, bei der das Rückfahrlicht offenbar rot scheint, als "E-certified" verkaufen sieht man schon, wie "ernst" sie die ganze Zulässigkeit in der EU sehen und einhalten.
Ich bin mir jetzt mehr als je zuvor sicher, dass die Dinger trotz eingeprägter E-Nummer so nicht zulässig sind und du im Fall der Fälle, wenn der Polizist oder Gutachter die E-Nummer nachprüft, nicht mehr weiter fahren darfst. Wir hatten das Thema hier zu Beginn des Freds schon ausgiebig. Ein Hersteller in den USA kann auf so einen Scheinwerfer auch ohne weiteres eine nicht existierende Nummer einprägen oder eine Nummer, die mit der Zertifizierung als Rückleuchte nichts zu tun hat. Einer oberflächlichen Prüfung mag das standhalten, weil ja eine Nummer drauf ist - bei einer intensiven Prüfung (Nummer im Rechner nachschlagen) kommt dann aber z.B. raus, dass die Rückleuchte nicht als Rückleuchte, sondern als Tischlampe zugelassen ist und du bleibst stehen.
No judgement meinerseits. Jede(r) kann Modifikationen machen, wie er/sie lustig ist. Man sollte sich nur über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein und im Falle einer Polizeikontrolle ist nicht der Hersteller oder Händler derjenige, der das Auto kostenpflichtig abschleppen und sich abholen lassen darf, um die Legalität wieder herzustellen.
Mir liegt das lichttechnische Gutachten für die smoke Rückleuchten vor. Die smoke Rückleuchten sind sicher legal. Hier mal ein Auszug zu den E-Nummern. Inwieweit die roten und klaren Rückleuchten von Archaic auch mit Gutachten kommen weiß ich nicht.
Eine Anfrage blieb dazu bislang unbeantwortet.
Bildschirmfoto 2026-08-31 um 12.05.56.png
Ich denke einfach mal abwarten was da noch kommt.
Ich hab die vollständige PDF von Archaic. Ich stelle die heute Abend zur Verfügung, dann kann sich jeder ein Bild machen.
Hier mal der Link vom Hersteller. Meine sollten diese Woche ankommen, dann kann ich hier Detailbilder posten,
Ich habe das lichttechnische Gutachten / ABE für die Archaic Smoke Rückleuchten unter Gutachten bei Google Drive eingestellt. ![]()
Alles anzeigenHallo zusammen,
TopMiata schreibt auf deren Seite:
"Note for EU customers: We recommend choosing Smoke or Clear lenses. The Red lens version does not display a white reverse light and may not comply with local regulations."
Kennt sich jemand aus und weiß zufälligerweise wie sich das beim ND1/ND2 mit dem Rückfahrlicht verhält. Nutzen die neuen Rückleuchten zusätzlich das bestehende Rückfahrlicht? Oder werden diese komplett ersetzt? Wenn diese trotzdem genutzt werden sollte die Anmerkung von TopMiata ja uninteressant sein, da dann StvO konform.
Die roten Leuchten haben es mir nämlich schon angetan.
Liebe Grüße
Hier mal die Verkabelung für den ND1 und ND2
die werden nicht dadurch, dass man eine der Lampen nicht anschließt, auf einmal legal. Daran, dass sie auch als rote Version, bei der das Rückfahrlicht offenbar rot scheint, als "E-certified" verkaufen sieht man schon, wie "ernst" sie die ganze Zulässigkeit in der EU sehen und einhalten.
Ich bin mir jetzt mehr als je zuvor sicher, dass die Dinger trotz eingeprägter E-Nummer so nicht zulässig sind und du im Fall der Fälle, wenn der Polizist oder Gutachter die E-Nummer nachprüft, nicht mehr weiter fahren darfst. Wir hatten das Thema hier zu Beginn des Freds schon ausgiebig. Ein Hersteller in den USA kann auf so einen Scheinwerfer auch ohne weiteres eine nicht existierende Nummer einprägen oder eine Nummer, die mit der Zertifizierung als Rückleuchte nichts zu tun hat. Einer oberflächlichen Prüfung mag das standhalten, weil ja eine Nummer drauf ist - bei einer intensiven Prüfung (Nummer im Rechner nachschlagen) kommt dann aber z.B. raus, dass die Rückleuchte nicht als Rückleuchte, sondern als Tischlampe zugelassen ist und du bleibst stehen.
No judgement meinerseits. Jede(r) kann Modifikationen machen, wie er/sie lustig ist. Man sollte sich nur über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein und im Falle einer Polizeikontrolle ist nicht der Hersteller oder Händler derjenige, der das Auto kostenpflichtig abschleppen und sich abholen lassen darf, um die Legalität wieder herzustellen.
Alles klar, vielen Dank für die Erklärung.
Dann macht es Sinn, dass sie Stand jetzt nicht straßentauglich sind, da immer das Gesamtpaket betrachtet werden muss.