Ich habe vor Jahren einen unverschuldeten Unfall mit einem 8 Tage alten BMW gehabt und habe viel von dem Umgang und Verhalten der Versicherung gelernt!
Du hast jetzt schon etwas viel ohne den Anwalt unternommen.
Der Arztbesuch als Notfall wäre das 1. gewesen.
Ich hatte damals auch leichte Kopfschmerzen. Diagnose: Leichtes Schleudertrauma.
Als 2. zum Anwalt, mit der ärztlichen Diagnose. Ergebnis: Schmerzensgeld.
Weiteres Vorgehen nur in Absprache mit dem Anwalt, Gutachter, Werkstatt, Leihwagen etc.
Z.B. mußt Du niemals in Vorkasse gehen, was Deinen Unfall betrifft.
Ich habe damals in Absprache mit dem Anwalt ein Konto eröffnet, von dem alles was in Zusammenhang mit dem Unfallb stand, beglichen wurde.
Der Anwalt setzt davon die Versicherung in Kenntnis, damit sie Dir vorab eine Teilentschädigung zur Kontodeckung überweisen können. Sollte sie das nicht tun, was wahrscheinlich ist, muß sie auch die Zinsen übernehmen.
Natürlich mußt Du den Grund der Kontoeinrichtung vorab mit Deiner Bank besprechen und dafür bürgen, aber das kostet ja nichts.
Bei mir ging es damals um einen Neuwagenanspruch mit den entsprechend hohen Summen.
Also mach nichts ohne Absprache mit Deinem Rechtsanwalt!