Idi schiebt an roter Ampel einen Transporter auf meinen Blauen...

  • Ich habe vor Jahren einen unverschuldeten Unfall mit einem 8 Tage alten BMW gehabt und habe viel von dem Umgang und Verhalten der Versicherung gelernt!


    Du hast jetzt schon etwas viel ohne den Anwalt unternommen.


    Der Arztbesuch als Notfall wäre das 1. gewesen.

    Ich hatte damals auch leichte Kopfschmerzen. Diagnose: Leichtes Schleudertrauma.


    Als 2. zum Anwalt, mit der ärztlichen Diagnose. Ergebnis: Schmerzensgeld.

    Weiteres Vorgehen nur in Absprache mit dem Anwalt, Gutachter, Werkstatt, Leihwagen etc.

    Z.B. mußt Du niemals in Vorkasse gehen, was Deinen Unfall betrifft.

    Ich habe damals in Absprache mit dem Anwalt ein Konto eröffnet, von dem alles was in Zusammenhang mit dem Unfallb stand, beglichen wurde.

    Der Anwalt setzt davon die Versicherung in Kenntnis, damit sie Dir vorab eine Teilentschädigung zur Kontodeckung überweisen können. Sollte sie das nicht tun, was wahrscheinlich ist, muß sie auch die Zinsen übernehmen.

    Natürlich mußt Du den Grund der Kontoeinrichtung vorab mit Deiner Bank besprechen und dafür bürgen, aber das kostet ja nichts.

    Bei mir ging es damals um einen Neuwagenanspruch mit den entsprechend hohen Summen.


    Also mach nichts ohne Absprache mit Deinem Rechtsanwalt!

  • hillu

    Ich habe dir ein "Danke" gegeben. GENAU SO muß man es machen.

    Das habe ich bei einem unverschuldetem Unfall leider auch erleben müssen.

    Bin damals frontal in ein abbiegendes Auto (meine Vorfahrt wurde mißachtet) gekracht. Habe dankend die Hilfe des Rettungswagenpersonals abgelehnt, weil ich keine Symptome hatte. Die kamen dann etwa eine Stunde später daheim. Rasende Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen. Ich war einige Tage ausgenockt. Das hat die Versicherung abgebügelt, da nicht SOFORT bei den Rettungssanitätern angezeigt. Und alles mit der Versicherung ging äußerst zäh, trotz Anwalt.

    Und die Versicherung wollte jede Kleinigkeit schriftlich belegt haben. So ging es beispielsweise um die Teilfolierung des Autos. Den Schaden wollten sie nicht zahlen, obwohl der Gutachter diese im Gutachten aufführte. Hier war meine Marotte, jede (auch noch so kleine) Rechnung fürs Auto aufzuheben, hilfreich. Ich hatte noch die Rechnung des Folierers.

    ND RF 160 - I.L.Domstreben vorne und hinten, I.L.Unterbodenstreben, Armlehnenerhöhung, Motorhaubenlifter, LED-Seitenblinker, LED-Heckblinker, vorne Chromblinker von BMW, Stahlflexbremsleitungen, Hawk-Bremsbeläge, Stubby, 18mm Spurverbreiterung Hinterachse, große Drosselklappe, BBR-Nockenwellen, Gruppe-A-Abgasanlage, SPS-Street-Fahrwerk, tieferer Fahrersitz, kurze Hinterachse, Whiteline-Stabis, Ölkühler, SPS-Wasserkühler

    Einmal editiert, zuletzt von geraldberlin63 ()

  • Also meine Jura Profs an der FH haben sich immer über Fachanwälte für Verkehrsrecht lustig gemacht. Scheinbar das juristische Pendant zu "wer nichts wird wird Wirt." Persönliche Erfahrungen diesbezüglich decken sich übrigens mit diesen Behauptungen.


    Wenn der Unfallgegner vor Ort gegenüber den Damen und Herren in Blau seine Schuld eingestanden hat sehe ich nicht die unbedingte Notwendigkeit direkt zum Anwalt zu laufen. Entscheidender hier ist die fachgerechte Einschätzung des Schadens und eine ebenso korrekte Instandsetzung. Sowas kann kein Anwalt realisieren sondern ein Gutachter und eine kompetente Werkstatt.


    Soweit erstmal meine Einschätzung. Wie du im Endeffekt damit umgehst (RS-Versicherung, Werkstattbindung, wer beauftragt welchen Gutachter etc.) ist natürlich deine Entscheidung. Da habe ich nicht den Überblick, wie diesbezüglich die Lage bei dir ist.

  • Wenn der Unfallgegner vor Ort gegenüber den Damen und Herren in Blau seine Schuld eingestanden hat sehe ich nicht die unbedingte Notwendigkeit direkt zum Anwalt zu laufen.

    Das sehe ich anders. Ohne Anwalt muss man diversen Schriftverkehr führen und kapituliert irgendwann vor der Flut an Argumenten der gegnerischen Versicherung zur Minderung der Schadenhöhe.


    Selbst ein schlechter Anwalt macht einen besseren Job als ein Laie. Ideal ist natürlich ein kompetenter Jurist, dessen Tagesgeschäft solche Regulierung sind.


    Mit einem Anwalt besteht dann auch ein Kompetenzgleichgewicht. Die Sachbearbeiter der Versicherung sind bestens darin geschult, irgendwelche Lücken zu finden bei denen ihr Arbeitgeber Geld spart. Mit Anwalt passt es dann wieder.

  • Also meine Jura Profs an der FH haben sich immer über Fachanwälte für Verkehrsrecht lustig gemacht. Scheinbar das juristische Pendant zu "wer nichts wird wird Wirt." Persönliche Erfahrungen diesbezüglich decken sich übrigens mit diesen Behauptungen.


    Wenn der Unfallgegner vor Ort gegenüber den Damen und Herren in Blau seine Schuld eingestanden hat sehe ich nicht die unbedingte Notwendigkeit direkt zum Anwalt zu laufen. Entscheidender hier ist die fachgerechte Einschätzung des Schadens und eine ebenso korrekte Instandsetzung. Sowas kann kein Anwalt realisieren sondern ein Gutachter und eine kompetente Werkstatt.


    Soweit erstmal meine Einschätzung. Wie du im Endeffekt damit umgehst (RS-Versicherung, Werkstattbindung, wer beauftragt welchen Gutachter etc.) ist natürlich deine Entscheidung. Da habe ich nicht den Überblick, wie diesbezüglich die Lage bei dir ist.

    Ich würde mir mal Gedanken über diese Professoren machen.


    Der Unfallgegner kann gesagt haben was er will, der, so kann es nachher heißen,Stand unter Schock und hat nur so dahergeredet.

  • es stimmt schon, dass unter den verschiedenen Anwaltsspezialisierungen der Verkehrsrechts-Anwalt kein sonderlich hohes Ansehen genießt. Man hat oftmals "Bagatellfälle", wo die Streitsummen (und damit die Provisionen) eher gering sind und muss sich um dutzende oder hunderte Klienten, die alle kein Geld haben, gleichzeitig kümmern. Ein Anwalt für Wirtschaftsrecht arbeitet mit mehreren Kollegen an genau einem Fall für genau einen Klienten (große Firma, die mit irgendwem fusionieren will) und bekommt dafür noch 6-stellige Summen als Bonus.

    Nichtsdestotrotz hat jeder Anwalt das Staatsexamen geschafft und damit schon mal einen gehörigen Batzen Kompetenz bewiesen. Wenn man in jedem Feld so schwierige Abschlussprüfungen hätte, hätten wir keinen Fachkräftemangel bei Putzkräften mehr.


    Und tut mir leid, aber die Steilvorlage muss ich nutzen, nachdem du dich über die komplette Berufsgruppe der Verkehrs-Rechtsanwälte lustig gemacht hast: viel gelernt hast du bei deinen Profs aber nicht, wenn du erwartest, dass der Zoll dich davor beschützt, dass ein US-amerikanischer Hersteller Schindluder mit E-Nummern betreibt. :D

    Schonmal vom Zoll gehört?

    Entschuldige bitte, die musste ich einfach nutzen.


    Auch unter Verkehrsrechts-Anwälten gibt es gute und sehr gute. Gerade auf dem Dorf bzw. in Kleinstädten haben viele Anwälte mehrere Spezialisierungen, weil es dort einfach nicht genügend Klienten für 12 Anwälte mit unterschiedlichen Spezialisierungen gibt. Da macht dann halt der eine Anwalt, den es in dem 50.000 Einwohner-Örtchen gibt, Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Erbschaftsrecht zugleich. Deswegen sind die aber nicht automatisch alle schlecht

  • Da bin ich wohl mehr Leuten auf den Schlips getreten als ich zunächst einkalkuliert hatte.


    Nichtsdestotrotz hat jeder Anwalt das Staatsexamen geschafft und damit schon mal einen gehörigen Batzen Kompetenz bewiesen.

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    Und tut mir leid, aber die Steilvorlage muss ich nutzen, nachdem du dich über die komplette Berufsgruppe der Verkehrs-Rechtsanwälte lustig gemacht hast: viel gelernt hast du bei deinen Profs aber nicht, wenn du erwartest, dass der Zoll dich davor beschützt, dass ein US-amerikanischer Hersteller Schindluder mit E-Nummern betreibt. :D

    Entschuldige bitte, die musste ich einfach nutzen.

    Abb. (1): Ad Hominem (Beispieldarstellung)