Allein der Hinweis in der BA wird aber juristisch bestimmt keinen Unterschied machen.
Letztlich wird aber doch auch "nur" die Batterie belastet, bei laufendem Motor sorgt ja die Lichtmaschine für genügend Dampf.
Sind die Motoren über getrennte Sicherungen abgesichert oder gibt es tatsächlich Leitungen für beide Motoren?
Aber selbst wenn, müssen diese entsprechend dimensioniert sein, alles andere wäre schlichtweg zu dünn ausgelegt.