Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Kann es sein das der Grund dafür die "knappen" Platzverhältnisse sind? Ich meine bei 18 Zoll ist der Radkasten ja gut gefüllt. Wenn man dann noch einen "breiter bauenden" (gleiche maße) Reifen nehmen würde, wäre die Freigängigkeit vielleicht nicht mehr gegeben? Nur so eine idee. Hab das auch noch nie gesehen das die Marke drin steht.

    Das wird wohl der Grund sein. Bei mir wurde im Rahmen der Einzelabnahme bei SPS auch der MPS4 in der konkreten Dimension eingetragen. Wahrscheinlich da es mit 215/45 und 7,5x17 ET29 ohne jegliche Arbeiten an den Radläufen so knapp ist, dass ein Reifen der selben Dimension, der aber breiter ausfällt, zu Problemen führen kann.

    Aber Sven hat recht, das ist schon sehr ärgerlich. Was mache ich, wenn der Reifen mal nicht mehr produziert wird?

  • Ihn austragen und/oder einen anderen eintragen lassen. Dann am besten in der Form "maximaler Durchmesser und maximale Breite des Reifens darf x nicht überschreiten".

  • Ihn austragen und/oder einen anderen eintragen lassen. Dann am besten in der Form "maximaler Durchmesser und maximale Breite des Reifens darf x nicht überschreiten".

    ja, das kenne ich von Motorrädern.

    Für meine Buell ist serienmäßig ein Dunlop eingetragen.
    Da das Motorrad schon alt und sehr selten ist. Bin ich darauf angewiesen entweder einen veralteten Reifen, einen Reifen der gnädiger Weise ein Gutachten für die EB1 hat, oder einen Versuch beim TüV zu starten. Noch gibts Reifen mir Gutachten, das wird aber irgend wann nicht mehr der Fall sein.

  • ich darf nächste Woche nochmal vorführen weil ich mit 9mm Spurplatten schon mit den 205/45 17 auf Serienfelgen vorn zu wenig Platz hab bei vollem Radeinschlag :huh:

    lg, Alex


    2017er RF G160 i-eloop Revolution Top, matrixgrau

  • Danke dir

    zu 1 - Da die im Gutachten stehen wird es immerhin keine Einzelabnahme

    zu 2 - da kam ich eingtlich nur drauf weil der Prüfer im Text geschreiben hat welche Reifenmarke drauf ist.

    Das mit der Reifenmarke ist wirklich ärgerlich. Dass eine konkrete Dimension eingetragen wird, ist ja völlig unvermeidlich. Dass laut Vorgaben der ETRTO bei gegebener Dimension ziemlich große Toleranzen bezüglich der tatsächlichen Abmessungen möglich sind, ist unzweifelhaft der Fall (aber als Kunde will man natürlich aus den verschiedensten Gründen keine Reifenbindung.


    Zu Frage 1 könntest du noch Glück haben. Hast du die Änderung schon in den Fahrzeugschein eintragen lassen? Wenn ja, dann schau mal ganz genau nach, was da "zu 15.1/15.2" steht. Im günstigsten Fall steht dort (so ist es bei mir): "Auch möglich vorne und hinten : <Dein Reifen auf deiner Felge>". Zumindest wenn im Teilegutachten des Fahrwerksherstellers ein Vermerk zu finden ist wie "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen", dann sind die Chancen darauf nicht schlecht. In diesem Fall müsstest du keine erneute Abnahme mit den Winterreifen machen. Nach Auskunft eines sehr kompetenten und frisch weitergebildeten Mitarbeiters meiner örtlichen Zulassungsstelle setzt sich an solchen Stellen langsam die Vernunft durch.


    Wenn die Änderung noch nicht eingetragen sein sollte (geht das immer noch?), dann müsstest du in den Unterlagen der Prüforganisation einen Vorschlag für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere finden. Wenn sich dort der Text mit dem "auch möglich" findet, bist du wahrscheinlich ebenfalls sicher. Es ist allerdings theoretisch dann immer noch denkbar, dass die Zulassungsstelle bei der Eintragung vom Wortlaut abweicht.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • TÜV rief heute natürlich nicht zurück

    zu Punkt 2 kann ich schon mal sagen das der Text vom Gutachten bezüglich Reifenmarke vom TÜV beim AMT beim Eintragen in den

    Fahrzeugschein ignoriert wurde.


    Es wurde alles in den Schein übernommen mit Felgen und Reifengröße usw. aber NICHT die Marke - so muss es sein :) - somit würde nichts gegen Winterreifen mit der selben Dimensionen sprechen.


    Harkpabst Meliantrop zu Punkt 1 es steht tatsächlich ,,zu 15: A. GEN. VUH 215/35R18" usw.


    A.GN. = Auch genehmigt ?! Wenn ja, dann müssten die Felgen ab Werk AUCH mit Winterreifen 205/45R17 (wie es im Schein schon steht) auch ohne Eintragen möglich sein im Gutachten vom Fahrwerk

    stehen Sie nämlich auch wie du schon schreibts dabei steht auch ,,keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen usw. und sind extra aufgeführt.


    Fahre aber am MO mal bei TÜV vorbei und frage was A.GEN. heißt und ob das die Polizeikonrtrolle dann auch weiß haha


    Danke euch alle schon mal allen LG und ein schönes WE

  • Kann man. Bereifung, Räder und Spurplatten haben keinen Einfluss auf die Einstellung.

  • Mal eine andere Frage:


    Seit ca. 1 Woche meldet sich mehr oder weniger mein Toter-Winkel-Warnleuchten (BSM) im rechten Aussenspiegel recht häufig.
    Leuchtet eine Zeit, geht kurz aus, gleich wieder an oder macht auch mal ein Päuschen um dann wieder loszulegen.

    Ausser den Begrenzungspfosten, Leitplanken und manchmal auch Bäume oder Sträucher ist da aber weit und breit nix?


    Auto sauber und in dem Bereich rechts und/oder hinten auch keine Beschädigungen o.ä. erkennbar.
    Hat jemand eine Idee, wo ich da mal genauer schauen kann oder was da sein könnte?

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:


    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D
    > „Wer mir ins Gesicht sagt ‚Ich steh hinter Dir!‘, steht mir doch im Weg, oder?“ [myself]
    > „Taktlosigkeit ist der Entschluss, etwas zu sagen, was alle denken.“ [Oscar Wilde]