Danke dir
zu 1 - Da die im Gutachten stehen wird es immerhin keine Einzelabnahme
zu 2 - da kam ich eingtlich nur drauf weil der Prüfer im Text geschreiben hat welche Reifenmarke drauf ist.
Das mit der Reifenmarke ist wirklich ärgerlich. Dass eine konkrete Dimension eingetragen wird, ist ja völlig unvermeidlich. Dass laut Vorgaben der ETRTO bei gegebener Dimension ziemlich große Toleranzen bezüglich der tatsächlichen Abmessungen möglich sind, ist unzweifelhaft der Fall (aber als Kunde will man natürlich aus den verschiedensten Gründen keine Reifenbindung.
Zu Frage 1 könntest du noch Glück haben. Hast du die Änderung schon in den Fahrzeugschein eintragen lassen? Wenn ja, dann schau mal ganz genau nach, was da "zu 15.1/15.2" steht. Im günstigsten Fall steht dort (so ist es bei mir): "Auch möglich vorne und hinten : <Dein Reifen auf deiner Felge>". Zumindest wenn im Teilegutachten des Fahrwerksherstellers ein Vermerk zu finden ist wie "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen", dann sind die Chancen darauf nicht schlecht. In diesem Fall müsstest du keine erneute Abnahme mit den Winterreifen machen. Nach Auskunft eines sehr kompetenten und frisch weitergebildeten Mitarbeiters meiner örtlichen Zulassungsstelle setzt sich an solchen Stellen langsam die Vernunft durch.
Wenn die Änderung noch nicht eingetragen sein sollte (geht das immer noch?), dann müsstest du in den Unterlagen der Prüforganisation einen Vorschlag für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere finden. Wenn sich dort der Text mit dem "auch möglich" findet, bist du wahrscheinlich ebenfalls sicher. Es ist allerdings theoretisch dann immer noch denkbar, dass die Zulassungsstelle bei der Eintragung vom Wortlaut abweicht.