Bevor ihr euch hier an die Gurgel geht:
Der TE ist augenscheinlich Schweizer. Dort ticken die Uhren bekanntermaßen anders daher zwei Fragen meinerseits:
1. Ist das hier vorgeschlagene Regulierungsvorgehen aus dem deutschen Umfeld überhaupt übertragbar?
2. Ist so ein "Armutszeugnis" wie der Dacia Logan auf Schweizer Straßen überhaupt zulässig? ![]()
Viel Erfolg bei Regulierung und Reparatur an den TE.
PS: Ich warte noch auf die ersten Hinweise, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte und ein Verkauf des verunfallten Wagen ja eigentlich sowieso immer der beste Weg sei.