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KW Variante 3

  • FAD-Bikes
  • 30. September 2016
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  • J_a_n
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    • 13. Oktober 2016
    • #11

    Nachdem ich das Video gesehen habe (wissentechnisch keine Bereicherung, aber die Videogegenüberstellung des Porsche mit offener bzw. geschlossener Zug- und Druckstufe war mal gut gesehen zu haben), würde ich am liebsten die Zugstufe hinten deutlich weicher machen. Was bewirkt das beim Durchfahren einer Kurve? Inneres Rad federt schneller aus, Gripp bleibt länger bestehen?

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    • 15. Oktober 2016
    • #12

    Ruf doch mal bei KW an und schildere ihnen dein Anliegen.
    Reifen, Fahrwerkseinstellung (Temp. Verlauf über die Reifenbreite mal gemessen?) und deine "Probleme"


    KW hilft hier bei ihren Topprodukten sehr bereitwillig weiter und du kannst dein bestehendes Fahrwerk mit anderen Federn und Domlager zu deinem maßgeschneiderten quasi "KW Clubsport" aufrüsten.


    Habe einen ähnlichen "Entwickung" hinter mir.


    M-Coupe
    Semis
    KW Clubsport
    Buchsen und Lager
    Fahrwerkseinstellung auf der Radlastwaage
    Dämpfer Grundeinstellung lt. KW/Raeder Motorsport
    Fahren - Ändern - notieren
    Uniball wieder raus
    Fahren - ändern - notieren
    usw.
    eines nach dem anderen.
    Irgendwann hast du dann deine Fahrwerkseinstellung.
    Es hilft Synergien zu nutzen: KW, MX5 Fahrer mit gleichem Ziel, Motorsportfirmen, Lesen um zu verstehen, ausprobieren...

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    • 27. Juni 2017
    • #13
    Zitat von Harkpabst

    Vorne links limitiert bei mir auch die minimal mögliche Tieferlegung, da habe ich das ST X so hoch geschraubt, wie es nur geht. Höher als ca. 33,3 cm komme ich nicht. Von mir aus hätten es ruhig noch 3 oder 4 Millimeter mehr sein dürfen, aber das ist vorne links nicht zu machen.

    So ähnlich geht es mir mit meinem KW V3 auch.
    Ich habe es am Wochenende verbaut und nicht schlecht gestaunt, dass ich es im Mittel nicht höher als 335mm (Radmitte bis Kotflügelunterkante) bekomme. Vom Gewinde her wären zwar noch rund 10mm drin gewesen, aber dann hätte ich den zulässigen Bereich für den bei den Einbauhinweisen angegebenen Abstand "Befestigungsschraube-Federauflage" deutlich überschritten.
    Find ich schon ein bissl blöde, denn eigentlich hätte ich es lieber auf 340-345mm eingestellt. :(


    Gruß,
    Olli

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    • 27. Juni 2017
    • #14

    Lt. Info von KW/ST ist der Abstand Radmitte bis Kotflügel binden und nicht der Abstand am Gewinde. Hatte diesbezüglich ein Gespräch, da ich mich vor meinem Termin beim Tüv ebenfalls absichern wollte.

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    • 27. Juni 2017
    • #15

    Ok, danke! Das ist gut zu wissen.


    Und die Leute vom TÜV haben sich wirklich nicht um das Gewindemaß gekümmert?

    - G 160 Exclusive-Line, purweiss, Fox-ESD, KW V3, OZ Ultraleggera 16x7, Dunlop SP Sport Maxx RT -

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    • 27. Juni 2017
    • #16

    Habe am Freitag Termin und die Mail ausgedruckt in de Tasche, dann kann ich es dir genau sagen.

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    • 28. Juni 2017
    • #17
    Zitat von Merten124

    Bei mir hat der TÜV Kotflügel - Radmitte gemessen. Dieses Maß ist auch eingetragen. Das andere wird in der Abnahme nicht genannt.

    Dass nur der Abstand Radnabenmitte zu Kotflügelkante eingetragen wird, ist klar. Allerdings stehen im Teilegutachten für das Maß "Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen
    Befestigungsschraube des Federbeins" ausdrücklich Minimal- und Maximalwerte, die sich für den MX-5 und den 124 auch noch unterscheiden. Ein spitzfindiger Prüfer interpretiert das einfach als Auflage.


    Dass es nicht sicherheitsrelevant sein kann, den Federteller beim MX-5 5 mm höher zu drehen, als angegeben, ergibt sich schon daraus, dass genau das beim 124 zulässig ist, um denselben Höhenstand zu erreichen. Außerdem findet sich im Gutachten keine maximale Standhöhe, sondern nur eine minimale.


    Trotzdem kann eine ausdrückliche Klarstellung des Herstellers nicht Schäden. Wobei ich mich natürlich frage, warum der Wert überhaupt im Gutachten steht und nicht nur in der Einbauanleitung, wenn er gar nicht relevant ist ...

    Roadster G 132, Sommerreifen

    2 Mal editiert, zuletzt von harkpabst (30. September 2017)

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    • 28. Juni 2017
    • #18

    Bei mir schaut es aktuell so aus:


    VL VR HL HR
    Gewindemaß A: 292 288 300 298
    Radabstand B: 330 335 328 333



    Vorgabe für das max. Gewindemaß A ist für die Vorderachse 290mm und für die Hinterachse 295mm


    Ich werde heute voraussichtlich noch so ca. 5mm im Mittel höher stellen und dann morgen die Achseinstellung machen lassen.


    Weiter werde ich wohl nicht mehr hochdrehen, um mir noch Reserven zu lassen, falls sich die Federn noch weiter setzen und ich wieder auf Höhe nachstellen will, die ich bei der Achsvermessung hatte.


    Die Unterschiede Links zu Rechts habe ich nicht komplett ausgeglichen, um nicht zu große Radlastdifferenzen in der Diagonale zu bekommen.
    Aktuell sind die Unterschiede optisch aber nicht oder kaum (mehr) auffällig. Das war mit dem Serienfahrwerk schlimmer.


    Gruß,
    Olli

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    • 29. Juni 2017
    • #19
    Zitat von Harkpabst

    Dass nur der Abstand Radnabenmitte zu Kotflügelkante eingetragen wird, ist klar. Allerdings stehen im Teilegutachten für das Maß "Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen
    Befestigungsschraube des Federbeins" ausdrücklich Minimal- und Maximalwerte, die sich für den MX-5 und den 125 auch noch unterscheiden. Ein spitzfindiger Prüfer interpretiert das einfach als Auflage.


    Dass es nicht sicherheitsrelevant sein kann, den Federteller beim MX-5 5 mm höher zu drehen, als angegeben, ergibt sich schon daraus, dass genau das beim 124 zulässig ist, um denselben Höhenstand zu erreichen. Außerdem findet sich im Gutachten keine maximale Standhöhe, sondern nur eine minimale.


    Trotzdem kann eine ausdrückliche Klarstellung des Herstellers nicht Schäden. Wobei ich mich natürlich frage, warum der Wert überhaupt im Gutachten steht und nicht nur in der Einbauanleitung, wenn er gar nicht relevant ist ..

    Sehe ich ganz genau so.
    Ich habe jetzt noch einmal direkt bei KW per Mail angefragt, ob und wie weit das im Gutachten angegebene Maß A "Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen Befestigungsschraube des Federbeins" überschritten werden kann.
    Bei mir ist es an der Hinterachse Links nämlich sonst so, dass ich mit dem max. angegebenen Maß A so ziemlich genau auf das min. zugelassene Maß B (Radmitte bis Kotflügelkante = 325mm) komme und somit de facto nur genau eine zulässige Höheneinstellung hätte. Dafür kauft man sich ja eigentlich kein Gewindefahrwerk ...


    Gruß,
    Olli

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    • 30. Juni 2017
    • #20

    Moin,
    habe gerade Rückmeldung vom KW-Techniker bekommen:


    "die Einstellmaße können auf Grund von Fertigungstoleranzen des Fahrzeugherstellers und Gewichtsunterschieden einzelner Fahrzeuge abweichen.


    Die Abstandsmaße welche zu Grunde gelegt werden sind die Maße des Entwicklungsfahrzeugs, daher kann es zu anderen Fahrzeugen abweichen.


    Da die Abstandsmaße fahrzeugspezifisch sind, können diese abweichen und Sie können diese dann abweichend einstellen."


    Gemeint sind die Gewindemaße "A".
    Hab im Anschluss auch noch mit ihm telefoniert. Er sieht technisch kein Problem, das Maß A zu überschreiten und auch beim TÜV sollte das niemanden stören. Seiner Erfahrung nach sind höchstens die Prüfer in Österreich so spitzfindig, dass sie daraus ein Problem machen.


    Ich werde mein Fahrwerk jetzt noch etwas hochschrauben. Allerdings so, dass ich auch noch etwas Luft nach oben für evtl. Nachstellen behalte. Ein neuer TÜV-Termin ist für Dienstag angesetzt.


    Bin mal gespannt, was @GarchingS54 von seinem Termin heute zu berichten hat.


    Gruß,
    Olli

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