Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Die Länge der Anschlagpuffer wird bei der Abnahme bzw. in den Papieren üblicherweise (leider) nicht dokumentiert.

    Wenn nicht das ganze Radhaus "zerschliffen" ist, sehe ich da auch erstmal wenig Risiko für investigative Nachuntersuchungen bei HU oä.


    Technisch ist das dennoch Murks, da die Prüfung der Teile und damit auch des Einstellbereichs und der "groben" Freigängigkeit mit den längeren Puffern erfolgte.

  • Denke nicht, daß bei der nächsten HU nach einem Fahrwerkswechsel incl. Eintragung nochmal ein Verschränkungstest gemacht wird, wenn das optisch schon im Rahmen bleibt.

    Da wird ggf. die Fahrwerkshöhe gemessen und mit den Werten im Schein verglichen und wenn das paßt, keine Schleifspuren im Radhaus zu erkennen sind, geht das durch, oder?

    Die zu kurzen Puffer stecken ja unter den Faltenbälgen und sind nur mit viel Mühe durch die engen Windungen der Federn zu prüfen. Da muß ein Prüfer schon nen Verdacht wegen dem Produkt und Bock auf "Krawall" haben, wenn er da genauer hinschaut.

    Es ging mir auch nicht darum, dass es bei der HU überprüft wird.

    Mir ging es darum, wie genau es bei der Abnahme des Fahrwerks kontrolliert wird.


    Sobald es abgenommen wurde, sollten in den seltensten Fällen Probleme auftreten.

    Da kann ich mir bloß vorstellen, dass es zu Problemen kommen kann, weil es schleift, weil eben die notwendige Federwegbegrenzung nicht vorhanden ist.

    Oder eben, wenn genau nachgeschaut wird, weil das Fahrzeug sichergestellt wird und von der Polizei bei einem Prüfer vorgestellt wird.

    Oder von einem Gutachter, nach einem Unfall.

    Beides Fälle mit einer sehr geringen Warscheinlichkeit.