Die Länge der Anschlagpuffer wird bei der Abnahme bzw. in den Papieren üblicherweise (leider) nicht dokumentiert.
Wenn nicht das ganze Radhaus "zerschliffen" ist, sehe ich da auch erstmal wenig Risiko für investigative Nachuntersuchungen bei HU oä.
Technisch ist das dennoch Murks, da die Prüfung der Teile und damit auch des Einstellbereichs und der "groben" Freigängigkeit mit den längeren Puffern erfolgte.