Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Die Länge der Anschlagpuffer wird bei der Abnahme bzw. in den Papieren üblicherweise (leider) nicht dokumentiert.

    Wenn nicht das ganze Radhaus "zerschliffen" ist, sehe ich da auch erstmal wenig Risiko für investigative Nachuntersuchungen bei HU oä.


    Technisch ist das dennoch Murks, da die Prüfung der Teile und damit auch des Einstellbereichs und der "groben" Freigängigkeit mit den längeren Puffern erfolgte.

  • Denke nicht, daß bei der nächsten HU nach einem Fahrwerkswechsel incl. Eintragung nochmal ein Verschränkungstest gemacht wird, wenn das optisch schon im Rahmen bleibt.

    Da wird ggf. die Fahrwerkshöhe gemessen und mit den Werten im Schein verglichen und wenn das paßt, keine Schleifspuren im Radhaus zu erkennen sind, geht das durch, oder?

    Die zu kurzen Puffer stecken ja unter den Faltenbälgen und sind nur mit viel Mühe durch die engen Windungen der Federn zu prüfen. Da muß ein Prüfer schon nen Verdacht wegen dem Produkt und Bock auf "Krawall" haben, wenn er da genauer hinschaut.

    Es ging mir auch nicht darum, dass es bei der HU überprüft wird.

    Mir ging es darum, wie genau es bei der Abnahme des Fahrwerks kontrolliert wird.


    Sobald es abgenommen wurde, sollten in den seltensten Fällen Probleme auftreten.

    Da kann ich mir bloß vorstellen, dass es zu Problemen kommen kann, weil es schleift, weil eben die notwendige Federwegbegrenzung nicht vorhanden ist.

    Oder eben, wenn genau nachgeschaut wird, weil das Fahrzeug sichergestellt wird und von der Polizei bei einem Prüfer vorgestellt wird.

    Oder von einem Gutachter, nach einem Unfall.

    Beides Fälle mit einer sehr geringen Warscheinlichkeit.

  • Wenn ich mich richtig erinnere, steht in den Auflagen, dass diese Anschlagpuffer zu prüfen sind.

    Mein aktuelles Fahrzeug: Mondsteinweißer MX-5 ND2 RF G184

  • Die zu kurzen Puffer stecken ja unter den Faltenbälgen und sind nur mit viel Mühe durch die engen Windungen der Federn zu prüfen. Da muß ein Prüfer schon nen Verdacht wegen dem Produkt und Bock auf "Krawall" haben, wenn er da genauer hinschaut.

    Reicht ein kurzes Anheben des Fahrzeugs mit Hebebühne oder Wagenheber und dann kommt man schon dran. Dafür muss nicht mal das Rad runter

    Mein aktuelles Fahrzeug: Mondsteinweißer MX-5 ND2 RF G184

  • Ein kurzes Update zum Thema, weil das Thema vermutlich immer wieder aufkommen wird:

    Werde seit 3 Wochen von SPS geghostet und habe letzte Woche dann endgültig keine Lust mehr auf das ganze hin und her.

    Habe also beide vorderen unteren Querlenker getauscht, da eine der Sturzverstellschrauben in der Buchse festgegammelt war um das definitv ausschließlich zu können.

    Dann habe ich eine erneute Achsvermessung gemacht und dabei so viel Sturz wie nötig einstellen lassen, sodass ich auf 6°30' Nachlauf komme. Fahre nun 1°45' Sturz auf der VA.

    Passte natürlich immernoch nicht. Deshalb noch 12mm Federwegsbegrenzer zusätzlich zu den zu kurzen originalen Begrenzern auf der VA eingebaut und dann hat es gepasst beim Veschränken.


    Heute war ich beim TÜV und hab ihm die Situation nochmal erklärt und er hat sich bereit erklärt es einzutragen.


    Die zusätzlichen Federwegsbegrenzer hat er mit in den Text aufgenommen, der später im Fahrzeugschein stehen wird, damit ich auf der sicheren Seite bin.


    Unter Strich bin ich einfach von der User Experience bei SPS sehr enttäuscht. Das Fahrwerk fährt super, aber wenn das Thema bewusst ist, dann klärt die Kunden doch auf, korrigiert die Gutachten oder bessert am Produkt nach wenn er es für "Selbstschrauber" versendet.

    Was SPS in ihren Hallen eingebaut, eintragungsfähig gemacht und eingetragen wird, lass ihre Sache sein, aber einfach Schade das die Selbstschrauber zu kurz kommen. Hatte vor der ganzen Aktion noch ein viel besseres Bild von der Firma SPS.

  • Hab gerade mal bei meinem Neomax R nach gemessen welches noch im Karton liegt und statt der 25mm sind nur 15mm lange Ferderwegsbegrenzer Verbaut. Das Material sieht auch nicht wirklich nach Hartschaumkunststoff aus. Scheint also keine Ausnahme zu sein. Ziemliche sauerei seitens Sps andererseits ist das nicht das erste mal dass deren Gutachten mit den Produkten nicht ganz zusammen passen

  • Hab gerade mal bei meinem Neomax R nach gemessen welches noch im Karton liegt und statt der 25mm sind nur 15mm lange Ferderwegsbegrenzer Verbaut. Das Material sieht auch nicht wirklich nach Hartschaumkunststoff aus. Scheint also keine Ausnahme zu sein. Ziemliche sauerei seitens Sps andererseits ist das nicht das erste mal dass deren Gutachten mit den Produkten nicht ganz zusammen passen

    Vorsicht beim Neomax R:

    Die Vorderachsfeder (müsste 180mm lang sein, steht auch im Gutachten) ist zu kurz für den Dämpferhub, insbesondere mit dem kürzeren (zu kurzen) Anschlagpuffer. Theoretisch kann es also passieren, dass die Feder auf Block geht und unwirksam wird bevor überhaupt der Anschlagpuffer greift. In der Praxis ist das vermutlich aufgrund der hohen Federrate und der damit einhergehenden kurzen Federwege ein Ereignis geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Dennoch ist das eine signifikante Fehlauslegung, die leider auch vom TÜV beim Erstellen des Gutachtens nicht bemerkt wurde.

    Ich hatte damals nach Reklamation bei SPS andere (längere) Federn für die Vorderachse bekommen. Damit wird aber natürlich das Teilegutachten hinfällig, Eintragung über SPS wäre aber wohl machbar gewesen...


    So wie ich SPS kenne, wurde dieser Problematik nicht abgestellt. Du kannst aber gern mal die Daten zur Vorderachsfeder aus dem Gutachten bzw. Drahtstärke und Windungszahl der Feder hier posten.