Habe keine Änderungen am Fahrwerk und fahre mit ABE. Natürlich trotzdem irgendwie bisschen doof.
Dazu noch eine Warnung: Es ist völlig egal, was man für Dokumente oder Eintragungen hat: wenn das Fahrzeug im aktuellen Zustand gegen gültige Regeln verstößt, wird einem bei einer Kontrolle wenn man Pech hat die Weiterfahrt untersagt. Eine ABE/Gutachten/Eintragung ist da kein Schutz vor. Theoretisch könnte man ja die an sich genehmigte Veränderung nachträglich nochmal weiter verändert haben (wird zum Beispiel beim Auspuff gerne gemacht - den Kat leer räumen). Das kann der Polizist vor Ort nicht feststellen. Der kann nur feststellen, dass es so, wie es ist, falsch ist, und die Weiterfahrt untersagen. Wird im Volksmund fälschlicherweise gelegentlich "vorübergehende Stilllegung" genannt.
Ob das hier bei den Felgen gilt, weiß ich nicht. Ich dachte auch immer, dass es dabei auf den breitesten Punkt der Rad-Reifen-Kombination ankommt, mein Bruder (Polizist) hat mir aber gestern auch bestätigt, dass es dabei um die Reifen an sich geht. Die Felgen könnte man eventuell wegen einer allgemeinen Gefährdung bemängeln. Also wenn du einen Fußgänger anfährst und der sich über die Silhouette des Autos abrollt, könnte ja ein Körperteil an der überstehenden Felge hängen bleiben. Deshalb eventuell nicht zulässig. So nach dem Argument von Detlef : man darf ja auch keinen Streitwagen oder Batmobil aus seinem Auto machen und da 1m breite Stangen aus den Felgen raus stehen lassen.. Also wo genau ist jetzt die Grenze?
So richtig sicher war mein Bruder sich da aber auch nicht. Ich frag nochmal einen Kumpel, der HU Prüfingenieur ist. Mal gucken, was der sagt.
Ansonsten wenn einer Lust hat, könnte man mal bei https://fragdenstaat.de/ anfragen.
 
		 
				
	 
									
		
 
  
