oh. da hast du Recht. Sorry, verguckt. Der Montag danach ist ja der 29. und da hat mein Kopf KW 39 draus gemacht. Daher nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Beiträge von bwm
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Welche Woche meinst du denn? In Überschrift und Beitrag steht KW39, was ja aber die Woche ist, die den 03.10. beinhaltet.
Tante Edith sagt: habe mich im Kalender verschaut. Es geht um KW39, also die Woche von 22. bis 28.09.
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Fast: ab Erstzulassung (in Deutschland) 01.03.2022 6 Jahre. Also bei EZ bis einschließlich 28.02.2022 ist die ursprüngliche Garantie inzwischen abgelaufen, bei EZ ab 01.03.2022 hat man noch fast 3 Jahre (oder mehr) übrig.
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Was mich an dem Inserat sofort stört, ist die Bezeichnung G184 im Titel. 01/2017 gab es den noch nicht, da gab es nur einen G160. Wenn die Leistung tatsächlich eingetragen ist, könnte man ihn natürlich auch G215 nennen. Aber G184 ist definitiv verkehrt.
Bei solchen Fehlern springt mein Hirn immer sofort auf "Achtung, Betrug". Der Besitzer weiß entweder, was G160/G184 bedeutet und würde das richtige benutzen, oder, er weiß es nicht, und benutzt es nicht. Ein Betrüger dagegen schaut einfach bei ähnlichen Inseraten und macht dann Copy & Paste.
Keine Unterstellungen: ich kenne das Inserat, das Auto und den Verkäufer nicht. Vielleicht ist das auch ein legitimes Inserat mit einem kleinen Flüchtigkeitsfehler und ich bin nur paranoid. Das will ich nicht ausschließen. Sind aber auch noch weitere Sachen, die mich stören und hellhörig werden lassen (z.B. 25k€ für einen RF mit 35.000km wirkt recht günstig im Marktvergleich, dazu noch mit einem so teuren Umbau; zu wenig Bilder aus sehr komischen Blickwinkeln; Material Innenraum "Alcantara", obwohl Leder)
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Hast du auch so eine tolle "Danger to manifold" Anzeige nachgerüstet? Die ist ganz wichtig, sonst weißt du nicht wann dein Manifold kaputt geht
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Guter Tipp. Das funktioniert aber leider nur, wenn man den Tüvbericht auch wirklich bekommt. Da Neuwagen ja eh erst nach 3 Jahren hin müssen und Mietwagenfirmen Autos häufig nach einem Jahr schon wieder abstoßen, wäre sowohl im Fall privater Neuwagen, als auch bei Mietwagen und nach 1 Jahr in private Hand gegangen der TÜV nach 3 Jahren fällig.
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Ich finde den Schatten der Frau höchst seltsam. Das linke Bein hat keinen Schatten, das rechte dagegen hat den vom. Linken Bein und der Schatten vom rechten Bein ist offenbar nach einer Notamputation ungefähr auf Höhe des Knies.
Und halt die üblichen Dinger... Das Vorderrad hat 10 Speichen und etwa 12 "Radmuttern" oder Ansätze davon. Das Hinterrad dagegen hat 11 Speichen und scheinbar gar keine Radmuttern und auch keine Radnabe.
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na aber er hat doch extra den Text zitiert.
ZitatIn Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.
Da steht nicht, "in Italien ist es verboten, Winterreifen zu verwenden, die..." sondern da steht "in Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die..."
Das heißt, wenn man in Italien mit dem MX-5 (der laut Fahrzeugschein W Reifen fordert) auf V-Sommerreifen hin fährt, ist das nicht erlaubt. Nur im Winter dürfte man V-Winterreifen aufziehen.
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da hast du wie es scheint recht. Da hat mich scheinbar die Michelin Seite verarscht. In der Browser-Headline heißt der Pilot Sport 2 nämlich auch Pilot Sport PS2, daher dachte ich, das wäre der gleiche.
Also, dass das PS schlussendlich nur das kürzel für Pilot Sport wäre. Offenbar sind PS2 und PSPS2 unterschiedliche Reifen. Das ist natürlich besonders schlaue Produktbenennung
Nichtsdestotrotz sind beide schon eher alte Gummimischungen, oder?
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wieder 12g gespart?