Wenn diese Rahmenteile bei hoher Geschwindigkeit wegen abgebrochener Halterungen abfetzen und auf einem anderen Fahrzeug (Moto oder PKW) einschlagen und dadurch ein Unfall verursacht wird, ist der Schaden durch Anzeige des Austauschbetriebs, bzw. der KFZ-Versicherung (die das trotz eindeutiger Mazda Austauschanweisung nicht anweist) m. E. einklagbar. Im Fall der Mitwisserschaft des Fahrers ist der m. E. auch belangbar.
Nach dem ich nun über 3 Monate auf meine neue 24'er Fronscheibe gewartet habe (gerade geliefert), bestehe ich auf jeden Fall auf Einhaltung der Reparaturanweisung und werde ggf. den Differenzbetrag auch selbst zahlen, aber dann gegen die Verantwortlichen vorgehen.
Auch im Fall, wenn ein Rahmenteil mit dem Nachweis der unsachgemäßen Besfestigung abfliegt, würde ich als Halter gegen diese Fahrlässigkeit vorgehen.