Neuer Bußgeldkatalog 2021

  • Denkt bitte an die Netiquette und lasst ethnische Gruppen und politische Aussagen aussen vor in der Diskussion…


    “There's a point at 7,000 RPM... where everything fades. The machine becomes weightless. Just disappears. And all that's left is a body moving through space and time. 7,000 RPM. That's where you meet it. You feel it coming. It creeps up on you, close in your ear. Asks you a question. The only question that matters. Who are you?“ Carroll Shelby

  • Ich habs gerade schon im einer PM besprochen.

    Meine Assage war einfach nicht wirklich klar.

    Mit 'Kollegen' meine ich Leute die ich seit über 20 Jahren kenne und die in dem Fall eben türkisch sind und in meiner Gegend, welche zum großen Teil von türkischen Familien bewohnt wird, schlicht weg nicht kontrolliert werden.

    Und glaub mir, die Karren sind laut.

    Gleichzeitig wurde ich in der selben Gegend schon 2 mal mit meinem MX5 angehalten um zu schauen, ob denn auch der Spoiler eingetragen ist.


    Das ist einfach Willkür.

    Jetzt mit dem neuen Bußgeld kann eben diese Willkür schnell teuer werden.

    - Mein Miata -


    Änderungen: Japan Racing JR18 8x17 ET35, Hankook V12 Evo2 215/40, SPS Street, Zymexx Gen5 ESD + Diffusor, Dragonwing Spoiler, Lenkrad Yuki2 @ Zymexx, farbige Gurte in Bordeaux, Mittelkonsole beledert, Hardracer Domstreben, Stubby, Doorbushings, Dämmung in Türen - Innenraum - Kofferaum, schwarze Embleme, Löcher in Heckstossstange gecleant


    HiFi: Audio System X165 EVO2, Lautsprecheraufnahmen aus massivem Alu


  • Ceen Ich weiß, kein Vergleich vom Geld her, aber wenn jemand bei Euch immer unbedingt was finden will:

    Ab 2020 2022 werden zwei Mund-Nasen-Masken im Auto Pflicht, sonst (voraussichtlich) 5 EUR Bußgeld (Quelle: z. B. hier)


    Vielleicht magst Du das als Info in Deinem ersten Eintrag ergänzen - für die Leute, die nur die ersten X Thread-Beiträge lesen (solche soll es ja geben ;) )

    Nimm's light!

    Einmal editiert, zuletzt von blueOne () aus folgendem Grund: Upps - Korrektur: 2022 war gemeint

  • Ab wann "zählt" man denn selbst, sogar als MX5-Fahrer dazu?

    Bisschen tiefer als Offroad ab Werk, Spoiler, Frontlippe oder sonstiges? Das sind nämlich die ersten, augenscheinlichen Gründe für die Poser-Beamten, einen erst mal pauschal raus zu ziehen und zu kontrollieren!

    Na und?


    Grundsätzlich sind das bauliche Veränderungen am Fahrzeug, in einigen wenigen Fällen müssen sogar Einzelabhnahmen erfolgen. Im Rahmen einer Verkehrsüberprüfung ist das also ein völlig legitimes Mittel diese Umbauten zu überprüfen. Im Zweifel kann sogar eine Vorführung beim TÜV erforderlich werden.


    Genau so kann die Rennleitung einen "fetten" Benz kontrollieren, der zwar edel und teuer aussieht, aber bei genauerem Hinsehen ist das eine Rostlaube mit springenden Rädern, weil die Stoßdämpfer ausgelutscht sind.


    Das unnütze Hin- und Herfahren ist in der Praxis schwer zu beweisen, da müssen schon weitere Begleitumstände hinzukommen, z. B. das "Stolzieren" auf einer belebten Straße vor einer grölenden Menge. Wer auf Parkplatzsuche dreimal um den Block fahren muss, fällt nicht unter diesen Tatbestand, auch wenn er einen tiefergelegten MX hat.


    Im Übrigen hilft ein Blick in den § 30 StVO

    Auszug

    Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

    Ganzer Text

    Da müssen schon mal zwei Tatbestände erfüllt sein:

    innerhalb geschlossener Ortschaften

    Andere belästigt


    Abgesehen davon ist der ganze erste Absatz des § 30 sehr "weich" formuliert, so dass es weder für die Rennleitung noch für den Autofahrer einfach ist, ein klare Entscheidung zu fällen. Unterm Strich werden also die Gerichte immer wieder Einzelfallentscheidungen fällen müssen. Aber auch die Gerichte fällen Urteile, die oftmals mehr Fragen als Antworten aufwerfen, hier z. B. aus einer Begründung:


    Unnötig ist eine Lärmbelästigung, die bei der Benutzung des Fahrzeugs über das bei sachgerechter Nutzung notwendige Maß hinaus entsteht. Das Verbot gilt bereits dann, wenn die abstrakte Gefahr von Beeinträchtigungen anderer besteht, ohne dass die konkrete Beeinträchtigung bestimmter Personen festgestellt werden müsste. Maßgeblich ist insoweit, ob die konkrete Beeinträchtigung die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet. Ob die Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall überschritten wird, muss nicht durch eine lärmtechnische Messung ermittelt werden. Es ist eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Einzelfallumständen, wie zum Beispiel der Tageszeit, dem Fahrzeugstandort einschließlich der vorhandenen Geräuschkulisse und dem Gebietscharakter vorzunehmen.

    Ganzer Text


    Während innerhalb geschlossener Ortschaften nach halbwegs Klarheit und Duchsetzbarkeit im Rahmen des Möglichen ist, wird's außerhalb geschlossener Ortschaften schon schwieriger mit Begründungen.

    Siehe hier



    Unnützes Hin- und Herfahren.... Kurzum: Ein typisches "Meisterwerk" des Verkehrsministeriums.

  • Ich wäre allerdings auch dafür, dass man die Höhe des Strafmaßes dem zu versteuernden Jahreseinkommen anpassen würde, ähnlich wie in Finnland und weiteren Ländern.

    Dann würde es jeden mehr oder weniger gleich treffen im Geldbeutel und einen höheren Effekt erzielen, meine Meinung.

    Abgesehen davon, dass es das bei uns auch gibt, kann das dann richtig teuer werden, hier z. B. im Sept. in der CH


    https://www.morgenpost.de/verm…zt-strafe-radarfalle.html


    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Im ersten Urteil über 400.000 Chf und nur weil der Prozess so lange dauerte, wurde die Strafe halbiert.


    Dabei ist das ein Strafmaß, was gar nicht so ungewöhnlich ist. 85 Tagessätze, also rund drei Monate. Egal, wie hoch da das Einkommen ist, es sind und bleiben rund 3 Monatsgehälter.


    Apropos CH

    Hier mal die Tarife

    https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/


    In der Tabelle findet man "Anzeige". Das heißt, es gibt Post vom Staatsanwalt, die Strafe richtet sich letztlich nach den Vermögensverhältnissen/Einkommen. Ab "21 d'rüber" ist dann auch der Führerschein für mind. 1 Monat weg.


    Da sieht man dann auch den Unterschied zwischen Deutschen und Schweizern. Während hier beim geplanten Fahrverbot eine Revolution anlief nach dem Motto "die Demokratie ist in Gefahr", sagen die meisten Schweizer: "wieso aufregen, wir kennen doch die Spielregeln."

  • Den Tatbestand des "unnützen Hin- und Herfahrens" gibt es ja schon immer. Ich wage zu bezweifeln, dass er jetzt, nur weil höher geahndet, auch häufiger Anwendung findet. Vor vielen Jahren hat es einen Bekannten von mir erwischt... der ist allerdings den halben Tag die Straße auf und ab gefahren... mit seinem Unimog...

    Nur war es nicht unnütz sondern hatte einen Zweck, den er den Damen und Herren vom Ordnungsamt schlüssig erläutern konnte und damit hatte sich das Thema auch wieder erledigt.

    Es ist absolut nicht davon auszugehen, dass eine "Spaßtour" über Landstraßen jetzt zur OWi wird.

  • Das gibts schon immer.

    Ein Kumpel hat deswegen schonmal Ärger bekommen. 1974 mit dem Mofa, vorm Rathaus.