Eintragungen werden nur noch im "Schein" gemacht
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Hier werden die technischen Änderungen, Zusatzeintragungen oder veränderten Reifengrößen vermerkt. Dieses Dokument müssen Sie bei jeder Fahrt im Original mitführen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Dieses Dokument dient als Nachweis der Zulassung und des Halters, enthält aber keine detaillierten technischen Zusatzeintragungen (wie Umbauten oder Felgengrößen) mehr. Es gehört sicher nach Hause und nicht ins Auto.